Kapitel 7 | Abschnitt 4

Senkung der Grunderwerbsteuer bei Eigennutzung

In den letzten beiden Jahrzehnten sind die Preise am Berliner Wohnungsmarkt zunehmend gestiegen. Eine von mehreren Ursachen sind massive Aufkäufe von Wohnungen als Wertanlage. Für Privatpersonen wird es immer schwieriger, eine Immobilie zur Eigennutzung zu erwerben. Aktuell fallen in Berlin beim Kauf einer Immobilie einheitlich 6,0 % Grunderwerbsteuer an. 

  • Wir schlagen als Steuerungselement die Einführung einer progressiven Grunderwerbsteuer vor. Dies bedeutet: Die anfallende Grunderwerbsteuer wird um 50 % reduziert beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks zur Selbstnutzung für mindestens 2 Jahre als Hauptwohnsitz. 
  • Eine steuerfreie Veräußerung soll dafür künftig nur möglich sein, wenn die Immobilie in den vergangenen vier Jahren selbst genutzt wurde.
  • Weiterhin möchten wir unterbinden, dass im Rahmen sogenannter Share-Deals[1] die Grunderwerbsteuer umgangen wird. 

Bodenwert-Modell – Reform der Grundsteuer

Die Berechnung der Grundsteuer ist kompliziert und mit hohen Kosten verbunden. Das aktuelle Gesetz sieht eine Besteuerung des Grundes abhängig von seiner
Bebauung vor. Wir schlagen eine Reform der Grundsteuer nach dem sogenannten Bodenwert-Modell vor. Dieses orientiert sich an der Grundstücksfläche sowie an den
sogenannten Bodenrichtwerten, die ohnehin alle zwei Jahre von den Gemeinden ermittelt werden und somit keinen zusätzlichen Aufwand bedeuten. Auf den ermittelten Wert wird ein kommunaler Hebesatz angewendet. Die aufwendige und zeitraubende Bewertung der Gebäude fällt also weg. Der Vorschlag wäre innerhalb weniger
Jahre zu verwirklichen und würde in den Behörden hohe Kosten einsparen. Gleichzeitig schafft die Bodenwertsteuer den Anreiz zu bauen, denn sie besteuert unbebaute
Grundstücke genauso hoch wie bebaute. Die reformierte Steuer führt zu einer effizienten Nutzung des Bodens und damit zu einer Schaffung von neuem Wohnraum.
Mietende in Mehrfamilienhäusern würden langfristig entlastet werden, da eine geringe Flächennutzung honoriert wird.

Baden-Württemberg hat sich bereits für eine Reform der Grundsteuer nach dem Bodenwert-Modell entschieden.

Wohnraum zum Nutzen aller

Volt setzt sich für die Förderung von gemeinnützigen Akteur*innen auf dem Berliner Wohnungsmarkt ein, um einen nicht-profitorientierten Wohnungssektor zu schaffen. Wir möchten Unternehmen und Wohnprojekte fördern, die sich einem gemeinnützigen Zweck verpflichten: ökologische Kriterien im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel, dauerhaft bezahlbare Mieten, vorrangige Vermietung an Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen sowie besondere Bedarfsgruppen (z. B. Alleinerziehende, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Be_hinderung), eine Beschränkung der Gewinne und die Reinvestition der Überschüsse in Bau, Ankauf und Modernisierung von Wohnungen. Im Gegenzug sollen diese Projekte entlastet und gefördert werden durch Steuererleichterungen in Bezug auf die Umsatz-, Körperschaft-, Gewerbe-, Grund- oder Grunderwerbsteuer sowie die bevorzugte Vergabe von kommunalen Liegenschaften. Die Vorteile sollen allen kommunalen, genossenschaftlichen und privatwirtschaftlichen Wohnungsunternehmen oder Wohnprojekten jeder Rechtsform offen stehen.

 

Außerdem planen wir, dass das Baurecht nach § 34 BauGB um Gemeinwohlbelange erweitert wird. So werden Kommunen in die Lage versetzt, im Genehmigungsverfahren neben städtebaulichen auch soziale und ökologische Kriterien zu berücksichtigen.[2]

Fußnoten

Fußnoten
1 Vgl. Share Deals in der Immobilienwirtschaft: in: Haufe.de, https://www.haufe.de/thema/share-deal (abgerufen am 03.04.2021).
2 Vgl. Bodenpolitische Agenda 2020-2030: in: Deutsches Institut für Urbanistik, 2017, [online] https://repository.difu.de/jspui/bitstream/difu/238504/1/DCF2102.pdf, S. 17ff.