Kapitel 1 | Abschnitt 2 Wahlrecht für alle EU-Bürger*innen In Berlin leben und arbeiten circa 265.000 EU-Bürger*innen. Diese Menschen leisten einen wesentlichen Beitrag für unsere Gesellschaft und haben ihren Lebensmittelpunkt in Berlin. Dennoch besitzen sie kein vollständiges Wahlrecht. Dies betrifft Bundes- und Landtagswahlen sowie Volksentscheide und Volksbegehren, welche auf die Lebenswirklichkeit der Menschen an ihren …
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