Volt Berlin

Kapitel 5 | Abschnitt 2

Clubkultur fördern und bewahren

Die Berliner Clubkultur ist eine der kulturellen und künstlerischen Säulen der Hauptstadt.

Berliner Clubs sind Orte, die vielen marginalisierten Gruppen die Chancen des Austauschs und freien persönlichen Entfaltung ermöglichen. Besonders für die LGBTQI+ Community ist die Berliner Clubszene ein Kulturraum, der unbedingt geschützt werden muss. Aus der ganzen Welt kommen jährlich tausende queere Menschen, um die Berliner Freiheit und Toleranz zu erleben. Um diese Vielfalt zu erhalten, müssen Maßnahmen ergriffen werden, die die Szene schützen und weiterentwickeln. Die Anerkennung von Clubs als offizielle Kultureinrichtungen war bereits ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Mit einem Umsatz von 1,48 Mrd. Euro (2019) und über 9000 Beschäftigten ist die Berliner Clubszene wichtiger Wirtschaftszweig und Arbeitgeberin der Stadt.

  • Um den Bestand von Einrichtungen zu ermöglichen, wenn z. B. Neubau-Projekte in der Nachbarschaft von Clubs anstehen, soll das „Agent of Change“-Prinzip[1] angewendet werden. 

London (Vereinigtes Königreich)

Das Agent of Change”-Prinzip wird in London erprobt, um die dortige Kulturszene zu bewahren und gleichzeitig der Stadtentwicklung Raum zu geben.
Um Clubs und andere geräuschintensive Kultureinrichtungen zu schützen, müssen Schalldämmung und weitere Maßnahmen bei Neubauprojekten genutzt und gefördert werden.
So kann verhindert werden, dass bestehende Einrichtungen Beschwerden bzgl. Lärmbelästigung erhalten oder gar schließen müssen.

Best Practice

Freiluftveranstaltungen niedrigschwellig ermöglichen

Unter anderem durch viele Neubauprojekte wird das Veranstalten von Freiluftpartys in Berlin immer schwieriger. Viele Veranstaltungen finden illegal statt und werden oft von Polizei und Ordnungsamt aufgelöst.

Um Planungssicherheit zu gewährleisten und Freiluftveranstaltungen in ganz Berlin rechtlich zu ermöglichen, planen wir ein Gesetz zur legalen Durchführung von Freiluftveranstaltungen im öffentlichen Raum.

Bremen

Die Stadt Bremen hat bereits 2016 ein „Freiluftparty-Gesetz” eingeführt.[2]

Best Practice

Nach diesem Vorbild wollen wir in einer mehrjährigen Testphase folgende Regeln für ganz Berlin einführen:

  • Veranstaltende müssen Kontaktdaten nennen und für sanitäre Anlagen sorgen,
  • die Sauberkeit muss spätestens 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung wieder hergestellt und der Ort ab 10 Uhr des nächsten Tages wieder nutzbar sein,
  • die öffentliche Sicherheit muss gewährleistet werden,
  • es darf keine akute Lärmbelästigung für Anwohnende entstehen,
  • Veranstaltungen sollen bis zu 24 Stunden vor dem Beginn beim Ordnungsamt eingereicht werden können,
  • für Veranstaltende sollen keine Kosten für die Beantragung entstehen.

Aufwertung der Jugendleitercard

Die sogenannte Jugendleitercard bietet schon jetzt für ehrenamtlich engagierte Mitarbeitende in der Jugendarbeit die Möglichkeit, Vergünstigungen und Fortbildungen zu erhalten. Wir möchten die Bekanntheit und auch die Attraktivität der Card weiter fördern. 

  • Wenn Gruppenleiter*innen ihre Jugendgruppen betreuen, sollen sie freien Eintritt in alle Museen, Schwimmbäder und die Eissporthallen erhalten sowie freie Fahrten mit dem ÖPNV.

Fußnoten

Fußnoten
1 Vgl. Agent Of Change – LiveMusikKommission – Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V.: in: Agent of Change, [online] https://www.livemusikkommission.de/arbeitskreise/kulturraumschutz/agent-of-change [23.01.2021].
2 Vgl. Anmeldung einer Freiluftparty: in: Serviceportal Bremen, [online] https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.887573.de [02.03.2021].